Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe
E-Mail-Konten, Fotos auf dem Smartphone, Social-Media-Profile oder Zeitungs-Abos: Viele persönliche Daten und digitale Werte bleiben nach dem Tod bestehen. Wer seinen digitalen Nachlass frühzeitig regelt, entlastet Angehörige und bestimmt selbst, was mit den eigenen Daten geschieht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
«Mit meinem digitalen Nachlass habe ich nicht nur für mich vorgesorgt, sondern auch meine Liebsten entlastet. Das gibt mir ein gutes Gefühl.»
Das Wichtigste in Kürze
- Zum digitalen Nachlass zählen E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Dokumente in der Cloud, Online-Abonnemente und digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen.
- Wer seinen digitalen Nachlass frühzeitig regelt, entlastet Angehörige und bestimmt selbst, was mit persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll.
- Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer digitalen Konten und Zugangsdaten, halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest und bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die nach Ihrem Tod Ihren digitalen Nachlass verwaltet.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Konten, Daten, Profile und digitalen Vermögenswerte, die nach dem Tod einer Person bestehen bleiben.
Der digitale Nachlass lässt sich in zwei Datenkategorien unterteilen:
| Auf physischen Geräten gespeicherte Daten |
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|---|---|
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Online gespeicherte Daten |
|
Warum sollte ich meinen digitalen Nachlass regeln?
Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass frühzeitig regeln, entlasten Sie Ihre Angehörigen im Todesfall.
- Ihre Angehörigen wissen, welche digitalen Daten vorhanden sind, wo Sie die Zugangsinformationen aufbewahren und was mit Fotos und Dokumenten geschehen soll.
- Gleichzeitig bestimmen Sie selbst, wer welche Fotos, Dokumente oder Daten erhält und was mit Ihren Daten nach Ihrem Tod geschieht.
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass Schritt für Schritt
- Listen Sie Ihre digitalen Daten strukturiert und verständlich auf. Die obenstehende Tabelle zeigt Ihnen, welche Daten Sie berücksichtigen sollten.
- Führen Sie eine Liste mit Zugängen und Passwörtern und speichern Sie diese in einem Online-Passwort-Manager bzw. digitalen Vorsorge-Assistenten (z.B. LegacyNotes) oder physisch an einem sicheren Ort ab. Wichtig: Passwörter gehören aus Sicherheitsgründen nicht ins Testament.
- Führen Sie zahlungspflichtige digitale Abonnements auf.
Überlegen Sie sich, wer nach Ihrem Tod welche Daten erhalten soll oder was mit den Daten geschehen soll. Dokumentieren Sie Ihre Bestimmungen im Testament. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche zum digitalen Nachlass berücksichtigt werden.
In gewissen Online-Lösungen wie z.B. LegacyNotes können Sie definieren, welche Personen nach Ihrem Tod automatisch welche Dokumente digital erhalten sollen.
Definieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und halten Sie diese Wahl im Testament oder einem Erbvertrag fest.
Einige Anbieter wie Apple oder Google bieten für Ihre Geräte und Dienste verschiedene Vorsorge- resp. Nachlassfunktionen. Ebenso ist es möglich, bei gewissen Online-Passwort-Managern bzw. digitalen Vorsorge-Assistenten (z.B. SecureSafe oder LegacyNotes) Nachlasskontakte zu hinterlegen.
Prüfen Sie direkt bei den Anbietern die konkreten Möglichkeiten. Beachten Sie dazu auch die weiterführenden Informationen in unserer FAQ.
Überarbeiten Sie die Bestimmungen zu Ihrem digitalen Nachlass immer dann, wenn wichtige neue Konten, Abonnemente, Geräte oder Passwörter dazukommen.
Unser Vorsorgedossier Docupass hilft Ihnen, Ihre Vorsorge umfassend zu regeln und nach Wunsch digital zu hinterlegen.
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Was können Angehörige im Todesfall tun?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Bestimmungen und das digitale Erbe der verstorbenen Person.
Selbst wenn die verstorbene Person ihren digitalen Nachlass nicht geregelt hat, können Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einige Schritte einleiten:
- Beantragen Sie den Zugriff zum E-Mail-Konto mit einem Todes- oder Erbschein.
- Kündigen Sie kostenpflichtige Abos oder Verträge.
- Melden Sie E-Mail-Newsletter ab, welche nach dem Tod noch zugestellt werden.
- Löschen Sie Online-Konten für Web-Shops oder andere Dienstleistungen.
- Setzen Sie Social-Media-Profile in den Gedenkzustand oder löschen Sie diese falls möglich.
Wie ist der digitale Nachlass in der Schweiz geregelt?
Gesetzlich gilt, dass die Erbschaft als Ganzes auf die Erbenden übergeht (Art. 560 Abs. 1 ZGB). Zum digitalen Nachlass gibt es im Erbrecht keine spezifische Regelung.
Der digitale Nachlass ist rechtlich nicht vollständig geregelt:
- Gesetzlich geregelt: Daten auf physischen Speichermedien gehören zur Erbmasse und gehen an die gesetzlichen Erben.
- Gesetzlich nicht eindeutig geregelt: Virtuell bzw. online gespeicherte Daten im Internet; die Möglichkeiten für einen Zugriff durch die Erbenden unterscheidet sich je nach Anbieterbedingungen.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Es ist empfehlenswert, die Bestimmungen zum digitalen Nachlass im Testament festzuhalten. So stellen Sie sicher, dass diese auch sicher berücksichtigt werden.
Alternativ können Sie die Bestimmungen zu Ihrem digitalen Nachlass separat und rechtsgültig dokumentieren.
Wenn die verstorbene Person den digitalen Nachlass weder im Testament noch im Erbvertrag geregelt hat, so stehen die digitalen Daten auf physischen Speichergeräten automatisch den gesetzlichen Erbenden zu.
Der Zugriff auf online gespeicherte Daten ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und hängt von den jeweiligen Anbieterbedingungen ab. Es ist empfehlenswert, die folgenden Schritte einzuleiten:
- Beantragen Sie den Zugriff zum E-Mail-Konto mit einem Todes- oder Erbschein.
- Kündigen Sie kostenpflichtige Abos oder Verträge.
- Löschen Sie Online-Konten für Web-Shops oder andere Dienstleistungen.
- Setzen Sie Social-Media-Profile in den Gedenkzustand oder löschen Sie diese falls möglich.
Nein, listen Sie Ihre Passwörter nicht im Testament auf. Das Testament kann nach dem Tod von mehreren Personen eingesehen werden. Bewahren Sie Passwörter deshalb besser in einem digitalen Passwortmanager oder physisch an einem sicheren Ort auf. Im Testament können Sie festhalten, wo Ihre definierte Vertrauensperson die Zugangsinformationen findet.
Je nach Anbieter können Erbende Zugriff auf das E-Mailkonto beantragen. Dazu verlangen die Anbieter in der Regel eine Kopie des Todesscheins. Bitte prüfen Sie online die Bestimmungen des E-Mail-Anbieters der verstorbenen Person.
Je nach Anbieter können Profile gelöscht, deaktiviert oder in einen Gedenkzustand versetzt werden. Facebook bietet beispielsweise die Optionen «Gedenkzustand» oder «Profil-Löschung». Ein Nachlasskontakt kann das Gedenkkonto nur eingeschränkt verwalten und erhält keinen vollständigen Zugriff.
Weitere Informationen zu den Nachlass-Optionen