Im Todesfall

Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach. Aber eine gute Vorbereitung erleichtert allen Beteiligten die Situation, wenn es soweit ist.  Machen Sie sich Gedanken darüber, was Sie sich für Ihren Tod und die Zeit danach vorstellen. Beziehen Sie dabei Ihre Angehörigen mit ein. Besprechen Sie Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen und halten Sie diese schriftlich fest. So können Ihnen Ihre Hinterbliebenen den Abschied bereiten, den Sie sich wünschen.

 

Was geschieht mit dem Leichnam?

Aufbahren und Einsargen

Als Vorbereitung auf die Bestattung waschen Bestattungshelfer oder die Angehörigen den Verstorbenen und kleiden ihn an.

Bei einer Aufbahrung können sich Freunde und Bekannte vom Verstorbenen verabschieden. Die Dauer und der Ort der Aufbahrung können frei bestimmt werden. Der Verstorbene kann beispielsweise im Bett, auf einer Totenbahre oder in einem offenen Sarg aufgebahrt werden. Oftmals findet die Aufbahrung in der Friedhofskappelle statt.

Der Verstorbene wird vom Bestatter an den Aufbahrungsort bzw. zur Bestattung transportiert. Private Überführungen sind in der Schweiz nicht erlaubt.

Bestattungsarten

Bei der Feuerbestattung (auch Kremation genannt) wird der Verstorbene verbrannt. Danach wird die Asche in einer Urne gesammelt und von den Angehörigen abgeholt. Diese können die Urne privat aufbewahren, die Asche verstreuen oder sie auf einem Friedhof beisetzen.

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt. Das Grab bleibt solange bestehen, bis die Grabruhe endet. Diese ist kantonal geregelt und beträgt im Schnitt 25 Jahre.

Die Erdbestattung ist in der Schweiz nur auf Friedhöfen erlaubt.

Bei der Gruftbestattung wird der Verstorbene in einem speziell dafür bestimmten Raum zur Ruhe gesetzt. Viele dieser Gruften sind unterirdisch. Ein spezieller Sarg mit Zinkeinlage und Druckluftfilter verhindert, dass der Leichnam im Sarg verwest.

Die Gruftbestattung ist in der Schweiz vor allem im Tessin, in der Romandie und in Klöstern verbreitet.