Anordnungen für den Todesfall

Mit Ihren Anordnungen für den Todesfall regeln Sie vieles über Ihren Tod und das Sterben hinaus. Ob zu Bestattung, Trauermahl, Organspende oder Trauerfeier: Anordnungen gewährleisten Ihre Wünsche und entlasten Ihre Hinterbliebenen.
Nahaufnahme von Händen: ältere Person füllt Anordnung im Todesfall aus.

«In meinen Anordnungen für den Todesfall habe ich alles aufgeschrieben, was mir für mein Ableben wichtig ist. Meine Asche verstreut meine Familie im Wald hinter dem Haus. So kann ich Teil des Waldes werden, in dem ich mich so wohl gefühlt habe. Alles andere können sie selber gestalten.»

Was sind Anordnungen für den Todesfall?

Mit Anordnungen für den Todesfall halten Sie Ihre Wünsche rund um Ihren eigenen Tod und ihr Sterben fest. Der Inhalt ist dabei ganz Ihnen überlassen. Sie sind nicht verpflichtet, bestimmte Bereiche abzudecken.

Was beinhalten Anordnungen für den Todesfall?

Wenn Sie sich mit Ihrem eigenen Tod beschäftigen, gibt es viele Entscheidungen zu treffen. Sprechen Sie mit Angehörigen und Freunden über Ihre Gedanken und Wünsche zum Lebensende. Bei offenen Fragen helfen Ihnen die entsprechenden Fachpersonen gerne weiter:

  • Medizinisches Fachpersonal
  • Friedhofsverwaltungen
  • Bestattungsinstitute
  • Seelsorgende

Die untenstehenden Themen können Sie in Ihren Anordnungen für den Todesfall regeln. Sie sind aber nicht verpflichtet, alle Punkte in Ihren Anordnungen für den Todesfall zu berücksichtigen.

Aufbahrung

Möchten Sie in einer Kapelle aufgebahrt werden? Oder möglichst bald in die Leichenhalle? Wünschen Sie sich ein spezielles Ritual, zum Beispiel eine letzte Salbung? Denken Sie daran: In Anordnungen für den Todesfall können Sie auch festhalten, was Sie nicht möchten.

Als Vorbereitung auf die Bestattung waschen Bestattungshelfende oder Angehörige die verstorbene Person und kleiden sie an. Bei einer Aufbahrung können sich Freundinnen, Freunde und Bekannte von der verstorbenen Person verabschieden. Die Dauer und der Ort der Aufbahrung können frei bestimmt werden. Die verstorbene Person kann beispielsweise im Bett, auf einer Totenbahre oder in einem offenen Sarg aufgebahrt werden. Oftmals findet die Aufbahrung in der Friedhofskappelle statt. Das Bestattungsunternehmen transportiert die verstorbene Person zur Bestattung an den Aufbahrungsort. Private Überführungen sind in der Schweiz nicht erlaubt.

Bestattung und Trauerfeier

In den Anordnungen für den Todesfall halten Sie Wünsche zur Bestattungsart und zum Bestattungsort fest. Machen Sie sich zu den untenstehenden Punkten Gedanken.

In der Schweiz sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten möglich: Kremation oder Erdbestattung. Ob Sie sich für eine Kremation oder eine Erdbestattung entscheiden können, ist auch vom Ort der Bestattung abhängig. Die Erdbestattung ist in der Schweiz nur auf offiziellen Friedhöfen erlaubt. Die Beisetzung nach einer Kremation können Sie freier gestalten.

  • Feuerbestattung (Kremation): Bei der Feuerbestattung oder Kremation wird die verstorbene Person verbrannt. Danach wird die Asche in einer Urne gesammelt und von den Angehörigen abgeholt. Diese können die Urne privat aufbewahren, die Asche verstreuen oder sie auf einem Friedhof beisetzen.
  • Erdbestattung: Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt. Das Grab bleibt solange bestehen, bis die Grabruhe endet. Diese ist kantonal geregelt und beträgt im Schnitt 25 Jahre.

Gruftbestattung

Die Gruftbestattung ist verwandt mit der Erdbestattung, weil keine Einäscherung vorausgeht. Bei der Gruftbestattung wird der Verstorbene in einem speziell dafür bestimmten Raum zur Ruhe gesetzt. Viele dieser Gruften sind unterirdisch. Ein spezieller Sarg mit Zinkeinlage und Druckluftfilter verhindert, dass der Leichnam im Sarg verwest. Die Gruftbestattung ist in der Schweiz vor allem im Tessin, in der Romandie und in Klöstern verbreitet.

In der Schweiz hat jeder Mensch Anrecht auf eine Friedhofsbestattung. Die Konfession spielt dabei keine Rolle. Nach einer Kremation können Sie Ihre Asche auch verstreuen lassen. Den Ort können Sie dabei frei wählen. Ihre letzte Ruhe können Sie auch unter einem Baum finden. In einem «FriedWald» wird Ihre Asche zwischen den Wurzeln eines persönlichen Baumes verteilt. Mehr Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie auf friedwald.ch.

Wünschen Sie sich eine kirchliche Trauerfeier? Möchten Sie, dass ihr Lieblingssong abgespielt wird? Halten Sie gestalterische und inhaltliche Vorstellungen fest. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen. Sprechen Sie mit Ihren Liebsten über Ihre Wünsche für die Trauerfeier. Hören Sie zu und nehmen Sie auf die Bedürfnisse der Hinterbliebenen Rücksicht. Die Trauerfeier ist wichtig, um gemeinsam zu trauern und Abschied zu nehmen.

In den Anordnungen für den Todesfall halten Sie Ihre Vorstellungen rund um das Trauermahl fest.

Informationen, um Ihre Angehörigen zu entlasten

Führen Sie wichtige administrative Informationen in Ihren Anordnungen für den Todesfall auf. Damit ersparen Sie Ihren Angehörigen viel Mühe.

  • Aufbewahrungsorte von offiziellen Dokumenten, wie Ausweis, Testament, Familienbüchlein, usw.
  • Liste der Versicherungen, Bankkonten und Abonnemente
  • Passwörter für Computer und Online-Profile, zum Beispiel Facebook
  • Adressliste für Leidzirkular

Was muss ich sonst noch wissen?

Bei Anordnungen für den Todesfall gibt es keine besonderen Formvorschriften. Schriftliche Anordnungen mit Ihrer Unterschrift und Datum erleichtern es Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche zu erfüllen. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Anordnungen realisierbar und zumutbar sind. Nur so können Ihre Angehörigen Ihnen den Abschied bereiten, den Sie sich wünschen. Damit Ihre Anordnungen für den Todesfall befolgt werden können, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Bewahren Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall an einem gut zugänglichen Ort auf. Denn nur was Ihre Angehörigen finden, können sie berücksichtigen. Wichtig: Schreiben Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall nicht in Ihr Testament. Dieses wird erst nach der Beerdigung geöffnet.

Die Kosten für Bestattung und Trauerfeier sind sehr unterschiedlich. Sie hängen von den verschiedenen Dienstleistungen der Wohngemeinde, aber auch von den individuellen Wünschen ab. Achten Sie darauf, dass Ihre Wünsche realistisch und finanzierbar sind. Im Normalfall wird der Nachlass herangezogen, um die Bestattungskosten zu decken. Sie können aber auch ein spezielles Konto eröffnen oder eine Vorsorgepolice abschliessen.

Digitales Erbe 

Nach Ihrem Tod hinterlassen Sie ein digitales Erbe: E-Mail-Konten, Profile auf sozialen Netzwerken sind für Ihre Angehörigen ohne Passwort nicht zugänglich. Berücksichtigen Sie Ihr «digitales Leben» in Ihren Anordnungen für den Todesfall: Stellen Sie eine Liste mit Ihren Zugangsdaten zusammen und halten Sie fest, was mit Ihren Konten geschehen soll. Möchten Sie, dass einige Profile über Ihren Tod hinaus bestehen, zum Beispiel Ihre digitalen Fotoalben? Sie können einen digitalen Nachlassverwalter einsetzen, der Ihre Profile und Konten nach Ihrem Tod verwaltet.

Bei Facebook-Profilen können unmittelbare Familienangehörige beantragen, dass Ihr Konto in den Gedenkzustand versetzt wird. Ein solches Profil bleibt als Erinnerung an die Person bestehen. Es taucht nicht mehr öffentlich auf und kann nur durch den Nachlasskontakt verändert werden. Niemand kann sich also auf Ihrem Profil anmelden.